Donnerstag, 23. Juli 2009

GRÜNDERINITIATIVE EAST SIDE

GRÜNDERINITIATIVE EAST SIDE



Das 985 Meter lange Reststück der Berliner Mauer zwischen der Oberbaumbrücke und dem Ostbahnhof bildet heute die "East Side Gallery".

Im März 1990 waren das Vorstandsmitglied Barbara Greul Aschanta und Bodo Sperling als Sprecher des Bundesverband Bildender Künstler BBK Frankfurt a/M. damit beauftragt, die beiden Deutschen Künstlerverbände "BBK und dem Verband Bildender Künstler der DDR zu vereinen.
Die damaligen DDR-Künstlerkollegen standen plötzlich ohne Aufträge und Zukunft da, es sollten Perspektiven aufgezeigt werden.

Im März 1990 wurde als erste gemeinsame Aktion der beiden Verbände durch Barbara Greul Aschanta, Bodo Sperling, und dem Sprecher des Verband Bildender Künstler der DDR Jörg Kubitzki sowie David Monty , die "East Side Gallery" gegründet.

Es bildet quasi das erste Gesamtdeutsche Gesamtkunstwerk nach dem Mauerfall.

Die East Side Gallery steht seit 1991 unter Denkmalschutz.
2009 jährt sich der Fall der Mauer zum 20. Mal. Bis Oktober 2009 sollen die mittlerweile zerschlissenen Bilder, und die beschädigte Mauer restauriert werden. Hierzu sind Mittel von 1.189.000. -€ für die Betonsanierung bewilligt. Für die 118 Künstler stehen weitere 985.000.- € der Lottostiftung Berlin zu Verfügung.

Das zuständige Bezirksamt von Berlin Friedrichshain-Kreuzberg hat die Verteilung der Mittel und die gesamte Koordinierung in die Hände der S.T.E.R.N. GmbH zur sanften Stadtentwicklung gelegt.
(Wahrscheinlich ohne Ausschreibung)

Laut Vereinbarung zwischen der S.T.E.R.N. GmbH und den einzelnen 118 Künstlern sollen die Bilder neu gemalt werden.
Für diese Arbeit wird den Künstlern eine Aufwandsentschädigung von 3.000. -€, die Übernahme von Fahrtkosten die Unterkunft und ein Verpflefungsgeld angeboten.
Die Zahlung eines Honorars ist nicht vorgesehen, obwohl die Mittel dafür vorhanden sind.

Statt dessen werden die für die Wiederherstellung der Bilder bewilligten 985.000. -€ Mittel dubios zweckentfremdet.

Wir sind im Besitz von original Unterlagen der S.T.E.R.N. GmbH, aus denen hervor geht, dass der Verbleib des grössten Teils der Gelder zweckentfremdet wird.
Deshalb haben wir den Landesrechnungshof mit der Überprüfung beauftragt.

Einzelne Positionen der Dokumente "Kosten und Finanzierung" wurden von uns gegen gerechnet. Das Ergebnis war, dass etwa 1.200.000. -€ nicht nachvollziebar sind.

Im März 2008 gründete Bodo Sperling die "Gründerinitiative East Side". Seit März 2008 versuchen wir mit den Beteiligten; Bezirksbürgermeister Dr.Schulz, Friedrichshain-Kreuzberg, der S.T.E.R.N. GmbH, Gespräche zu führen, über diese finanziellen und umganglichen Verwerfungen. Leider bekamen wir bis Heute keine Antwort von Herrn Dr. Schulz oder anderen Veantwortlichen.

Unsere Bitte an Herrn Schulz uns die Künstlerliste auszuhändigen, die Bodo Sperling 1990 dem Bezirksamt Friedrichshain zu Verfügung stellte, wird bis heute verweigert.

Es soll der Kontakt unter den Künstlern verhindert werden. Diese Vermutung nährt sich aus dem Fakt, dass die Malaktion immer nur maximal vier Künstler zur selben Zeit zulässt.
Die gesammte Malaktion wird von Herrn Kani Alavi, der 1997 den Verein "Künstlerinitiative East Side Gallery" gegründet hat, überwacht. Alavi kontrolliert ob die Künstler lienientreu 1 zu 1 ihre Bilder kopieren.

Vorgesehen und zugesagt war ursprünglich die Restaurierung der noch zum Teil vorhandenen Bilder. Mittlerweile hat man den größten Teil der Bilder einfach abgestrahlt, und so verhindert, dass die unter Denkmalschutz befindlichen Bilder fachgerecht restauriert werden.

Bislang konnte Bodo Sperling lediglich erreichen, dass der Denkmalschutz auch nach der Restaurierung schriftliche Bestätigung durch das Amt für Denkmalschutz erfuhr.

Die S.T.E.R.N. GmbH für sanfte Stadtentwicklung droht nun den nicht willigen Künstlern an, deren Werke durch andere Personen neu nachmalen zu lassen, auch entgegen dem erklärten Willen der Künstler.

In die gleiche Kerbe schlägt auch der Leiter des Büro der Senatskanzlei für Kulturelle Angelegenheiten Herr Klemke.
Herr Klemke beruft sich dabei auf "Treu und Glauben", was nach Auffassung der Justiziarin Frau Dr. Schierholz, VG Bild-Kunst Bonn und Herrn Prof. Dr. Peter Raue, juristisch unhaltbar ist.

Sollte sich der Senat nicht besinnen, und die Bilder dennoch ohne Einwilligung der Urheber nachmalen zu lassen, würde dies eine Flut von Urheberklagen nach sich ziehen.

Unsere Forderung von 15.000. - € stellt einen fiktiven Betrag da, der aus der in den letzten 20 Jahren
entgangenen Gewinnbeteiligung an der Gesamtvermarktung in mehrstelliger Millionenhöhe der East Side Gallery durch das Land Berlin resultiert, und der sich aus der Höhe der zu Verfügung stehenden Mittel für die Sanierung der East Side Gallery von 2.174.000. - € ergiebt.

In der Hauptsache unserer Kritik steht der Angriff auf die Künstlerische Freiheit.

Wir sind nicht Zierwerk eines Systems der Intransparenz, dass sich weigert auf die Fragen der Bürger zu antworten, sondern wir sind freie Künstler, die mit ihrer Arbeit Perspektiven aufzeigen wollen.

Wenn von uns verlangt wird, ungeachtet unserer eigenen künstlerischen Entwicklung, unsere Arbeiten von vor 19 Jahren noch einmal 1 zu 1 nach zu malen, dann muss dies auch angemessen honoriert werden.

Es stellt sich die Frage wer sich hier auf unsere Kosten bereichert.

Zitat Helmut Schermayer von der projektsteuernden S.T.E.R.N. GmbH am 03 November 2008 in
einem persönlichen Gespräch mit mir:

" Ob die Künstler malen oder nicht interessiert mich nicht, wir haben unser Geld "

Es ist Konsens unter den Künstlern der Gründerinitiative East Side, unsere Bilder gegebenenfalls nicht wieder auf die Mauer zu malen, sollten unserer Forderung kein annehmbares Angebot folgen.

Die theoretische Möglichkeit etwa andere Bilder auf die Mauer malen zu lassen schreckt uns nicht.

Dies stünde auch a priori im krassen Gegensatz zum Auftrag der Denkmalbehörden, die die East Side Gallery in ihrer Gesamtheit, also Bilder und Mauer 1992 unter Denkmalschutz gestellt hat, und für deren Erhalt sie verantwortlich zeichnet.
(Quelle: Landesdenkmalamt von Berlin, Frau S. Schulz)

Ein medienpolitisch delikater Fehltritt des Berliner Senates könnte meiner Einschätzung nach vermieden werden, wenn sich die Verantwortlichen darüber im klaren wären,
dass die Panoramafreiheit gerade nicht für die Vervielfältigungen an einem Bauwerk (§ 59 Abs. II
UrhG) gilt.
Der Paragraf verhindert, dass öffentlich sichtbare Werke auf dieselbe Weise nachgebildet werden, so dass die Nachbildungen ohne die Zustimmung der Urheber die Originale ersetzen
kann – so Dreier/Schulze-Dreier, Kommentar zum Urheberrecht, § 59 Rn 9.
Praktisch würde dies das Veröffentlichungsverbot für alle Print-TV Medien bedeuten.

Es wäre dann fortan nicht mehr erlaubt, die Bilder zu filmen, oder zu fotografieren, (§59 Rn 9 UrhG) und anschliessend zu veröffentlichen,
was mit an Sicherheit zu Irritationen auch bei ausländischen Journalisten führen würde.

Die rüde Vorgehensweise und die offensichtlichen Verstöße gegen das Urheberrecht, sowie die Aufforderung zur Verletzung geltenden Rechtes durch den Senat, der S.T.E.R.N. GmbH und Kani Alavi, veranlassen uns,
derzeit 13 Unterzeichner der Vollmacht für Bodo Sperling zum Sprecher der Gründerinitiative East Side,
sowie Dimitri Vrubel,Moskau,Maler des Bruderkuss (gemeinsame Pressekonferenz Berlin 29.04.2009) , der uns unterstützt, und weitere sympathisierende Künstler, zur Verweigerung unsere Bilder erneut zu malen.

Wir fordern für jedes Bild ein Honorar von 15.000. - €. und die für die Künstler gespendeten Mittel von 985.000..€ auf die Künstler auf zu teilen, damit diese in Eigenregie und Verantwortung ihre Arbeiten erneut malen können.

Die Bilder unter den gegebenen Bedingungen neu zu malen würde für uns bedeuten, dass wir Künstler die untransparente Haltung der Verantwortlichen im Bezirksamt, im Berliner Senat und der S.T.E.R.N. GmbH tolerieren, und auf die von uns eingeforderte intellektuelle Redlichkeit zu verzichten.


GRÜNDERINITIATIVE EAST SIDE
Bodo Sperling

bo8000@googlemail.com

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen